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Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG

Wer als Berufskraftfahrer bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E ist, der muss künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen, die fünf Module zu je 7 Stunden umfasst. Unternehmen im Transportgewerbe, Lieferdienst, Güter- und Werkverkehr sowie im Personenverkehr sind verpflichtet, Ihren Fahrern diese Weiterbildung zu ermöglichen. Bauunternehmen und Betriebe der Forst- und Landwirtschaft sind verpflichtet, Ihre entsprechend qualifizierten Mitarbeiter regelmäßig zu einer Weiterbildung zu schicken. Bei einer Nichtbeachtung dieser Regelungen drohen Unternehmen und Fahrern erhebliche Bußgelder. Fahrern ohne Weiterbildungsnachweis droht eine Strafe von bis zu 5.000,- €, Unternehmer werden mit einem Betrag von bis zu 20.000,- € bestraft. Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen und regelmäßig zu erneuern. Bei uns können Sie an solch einer Weiterbildung teilnehmen. Nähere Informationen zum Umfang, zum Ablauf und den Kosten erteilen wir Ihnen gern auf Anfrage. Zukünftig finden Sie hier auch nähere Informationen.

Die Inhalte der BKF-Weiterbildung

Die Inhalte der Weiterbildung, laut Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung (BKrFQV), enthalten alle wesentlichen Bereiche eines Berufskraftfahrers:

– Wirtschaftliches Fahren – Logistik – Fahrsicherheit – Rechtliche Grundlagen – Gesundheitliche Aspekte – Betriebswirtschaftliche Hintergründe
Die Weiterbildungsinhalte werden in fünf Modulen á 7 Stunden praxisnah vermittelt. Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer findet in der Regel am Samstag von 09:00 bis 17:00 Uhr in unseren Schulungsräumen am Willy-Brandt-Platz 10 in Nürnberg statt. Nach erfolgreicher Weiterbildung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis entsprechend der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV).

Weitere Termine vereinbaren wir gerne mit Ihnen auch während der Woche. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserem Team in Verbindung. 

Kostensenkung durch Fördermittel

Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann mit einem Zuschuss von bis zu 70 % gefördert werden. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und klären Sie hierbei auf, welche Fördermittel Sie in Ihrem Fall beantragen können.
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