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Mit Schwung zum Motorrad­führerschein

Führerschein Klasse A, A1, A2 oder AM

Sie träumen davon, den legendären Fahrspaß der zweirädrigen Fortbewegung selbst zu erleben? Sie wollen beim Fahren den Wind im Gesicht spüren? Sie wollen fühlen, wie es ist, wenn Mensch und Maschine eins werden und schwungvoll durch Kurvenkombinationen gleiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere erfahrenen Fahrlehrer/-innen zeigen Ihnen geduldig, warum Motorradfahren zu den schönsten Dingen im Straßenverkehr gehört und was Sie wissen müssen, um Ihre Maschine in jeder Situation sicher zu beherrschen. Bei uns können Jung und Alt ihren Motorradführerschein machen. Schon ab 15 Jahren winkt die Prüfbescheinigung für das Mofa als Einstieg in die Zweirad-Welt.

Ab 16 Jahren erwarten Sie Kleinkrafträder, für leistungsbeschränkte Krafträder müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. 

Den Führerschein für leistungsunbeschränkte Krafträder können Sie ab 24 Jahren machen bzw. ab 20 Jahren, wenn Sie schon zwei Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind. In unserer Fahrschule in Nürnberg machen Sie Ihren Motorradführerschein auf modernen, zuverlässigen und robusten Motorrädern. So ist gewährleistet, dass Sie von Anfang an weder auf Fahrspaß noch auf Sicherheit verzichten müssen. Zugleich gewinnen Sie so einen guten Einblick, was ein gutes Motorrad leisten kann und muss.

Von der ersten Theoriestunde bis zur Abschlussprüfung begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum Motorradführerschein. Wenn Sie Fragen zum Ausbildungsumfang, zur benötigten Ausrüstung, zu Erweiterungsmöglichkeiten (z. B. A1 auf A2) oder den Zugangsvoraussetzungen haben, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Unsere Fahrschule hat schon viele Motorradfahrer in Nürnberg, Fürth und Erlangen ausgebildet und gern sind wir auch für Sie da. 

VBI Verkehrsbildungsinstitut GmbH
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Übersicht zu den Fahrerlaubnisklassen Motorrad

Führerschein Klasse A

Führerschein Klasse A2

Führerschein Klasse A1

Führerschein Klasse AM

Mehr Informationen

Eine detaillierte Übersicht zu den Fahrerlaubnisklassen, den Fahrzeugdefinitionen und weitere interessante Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Hinweis: Bei dem vorherigen Besitz der Klasse A1/A2 entfällt bei einem Aufstieg zu A2/A der Theorieunterricht und die Theorieprüfung. Es muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.