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FAQ zum Führer­schein

Wie beantrage ich meinen Führerschein?

Den Führerschein beantragen Sie ganz einfach bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde bzw. Führerscheinstelle. Sie benötigen in den meisten Fällen folgende Unterlagen:

Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM | B, B96, BE | L | T:

VBI Verkehrsbildungsinstitut GmbH

Für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E | C/CE:

Für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E | D/DE:

Verlängerung der Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 geändert. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht – auch ohne Umtausch – am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. 

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.

Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen.

Mit befristeten EU-Fahrerlaubnissen der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E dürfen entsprechende Kraftfahrzeuge nur noch sechs Monate in Deutschland geführt werden.

Die Umschreibung ist auch unter folgenden Bedingungen nötig:
Befristete EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E dürfen bei Vollendung des 50. Lebensjahres ebenfalls nur noch für 6 Monate genutzt werden. Diese Fahrerlaubnisse müssen trotz möglicher längerer ausländischer Geltungsdauer in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
VBI Verkehrsbildungsinstitut GmbH

Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Je nach Wohnort ist grundsätzlich Ihr Ordnungsamt / Landratsamt oder Ihre Führerscheinstelle zuständig. Wir haben hier die Adressen der zuständigen Ämter im Großraum Nürnberg:

Ordnungsamt Nürnberg
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 – 231 32 34 

Stadt Fürth
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Tel.: 0911 – 974 22 45
Fax: 0911 – 974 22 46 

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel.: 0911 – 977 13 29 

Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Tel.: 09131 – 86 16 16
Fax: 09131 – 86 27 20 

Lauf
Landratsamt Nürnberger Land – Fahrerlaubnisbehörde
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Tel.: 09123 – 950 63 66
Fax: 09123 – 950 80 17 

Ich kann aufgrund einer Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen. Was muss ich machen?

Wir, bzw. der TÜV, benötigen umgehend eine Krankmeldung vom Arzt. Mit dieser Krankmeldung werden Sie kostenfrei aus der Prüfung genommen und müssen die anfallenden Gebühren nicht entrichten. Eine erneute Prüfung wird von der Fahrschule in Absprache mit Ihnen beantragt. Dies kann jedoch nach Auslastung des TÜV bis zu 3 Wochen dauern.