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FAQ zum Führerschein
Wie beantrage ich meinen Führerschein?
Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM | B, B96, BE | L | T:
- Sehtest (vom Optiker ca. 10,- €)
- Erste-Hilfe-Kurs (LSM, Dauer 8h, ca. 20,- €)
- biometrisches Passbild (ca. 12,- €)
- Personalausweis / Reisepass
- Antrag für die Fahrerlaubnis (vor Ort)
- Bargeld / EC-Karte (Gebühren ca. 30,- €)
Für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E | C/CE:
- Sehtest (vom Augenarzt ca. 40,- €)
- Erste Hilfe (Dauer 2 Tage - 16h, ca. 35,- €)
- biometrisches Passbild (ca. 12,- €)
- Personalausweis / Reisepass
- Antrag für die Fahrerlaubnis (vor Ort)
- Bargeld / EC-Karte (Gebühren ca. 75,- €)
- für Personen, welche gewerblich fahren möchten: Bescheinigung IHK (Grundqualifikation)
Für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E | D/DE:
- wie Fahrerlaubnisklasse C
- zusätzlich: Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 geändert. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.
Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht – auch ohne Umtausch – am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.
Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.
Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen.
Mit befristeten EU-Fahrerlaubnissen der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E dürfen entsprechende Kraftfahrzeuge nur noch sechs Monate in Deutschland geführt werden.
- trotz möglicher längerer Geltungsdauer der aktuellen Fahrerlaubnis
- wenn bei Erstanmeldung in der Bundesrepublik Inhaber diese Fahrerlaubnis mehr als 5 Jahre besitzen oder sie
- das 50. Lebensjahr vollendet haben
Wo beantrage ich meinen Führerschein?
Ordnungsamt Nürnberg
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 – 231 32 34
Stadt Fürth
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Tel.: 0911 – 974 22 45
Fax: 0911 – 974 22 46
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel.: 0911 – 977 13 29
Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Tel.: 09131 – 86 16 16
Fax: 09131 – 86 27 20
Lauf
Landratsamt Nürnberger Land – Fahrerlaubnisbehörde
Waldluststraße 1
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Tel.: 09123 – 950 63 66
Fax: 09123 – 950 80 17
Ich kann aufgrund einer Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen. Was muss ich machen?
Wir, bzw. der TÜV, benötigen umgehend eine Krankmeldung vom Arzt. Mit dieser Krankmeldung werden Sie kostenfrei aus der Prüfung genommen und müssen die anfallenden Gebühren nicht entrichten. Eine erneute Prüfung wird von der Fahrschule in Absprache mit Ihnen beantragt. Dies kann jedoch nach Auslastung des TÜV bis zu 3 Wochen dauern.